Suchfunktion

von Dieter Herbig, DIrektor des Amtsgerichts i. R.

Zur Geschichte des Amtsgerichtsgebäudes

Historisches Amtsgerichtsgebäude

Der Reichsdeputationshauptschluss vom 25.2.1803, der Friede von Preßburg vom 26.12.1805 und der Rheinbund vom 12.7.1806 erbrachten der ehemaligen Markgrafschaft Baden erhebliche Gebietszuwächse, die Anerkennung als völkerrechtlich selbständiger Staat und die Erhebung zum Großherzogtum. Dies erforderte gewaltige Anstrengungen. Das entstandene Staatsgebiet erhielt eine neue Regierungs- und Verwaltungsorganisation.

Für das Gerichtswesen wurde ein einheitlicher Rechtszustand geschaffen. Den Bezirksämtern wurde als untere Verwaltungsbehörde auch die Gerichtsbarkeit erster Instanz in Zivil- und Strafsachen übertragen. Übergeordnete Gerichte waren die Hofgerichte, für das Amt Weinheim das Hofgericht in Mannheim. Über Rechtsmittel gegen dessen Urteile entschied das Oberhofgericht in Karlsruhe.

Verfahrensrechtlich hat sich die Gerichtsorganisation jedoch jedem Fortschritt verschlossen. So blieben die Verfahren in allen Instanzen schriftlich und geheim. Für das Strafrecht galt wie bisher die Inquisitionsmaxime.

Die Rechtsprechung in erster Instanz wurde nicht von Berufsrichtern ausgeübt, sondern lag in den Händen rechtskundiger Amtmänner. Sie waren zugleich Verwaltungs-, Polizei-, Kameral- und Finanzbeamte und somit Träger einer umfassenden Machtfülle. Diese wurde oft dazu missbraucht, nur Steuern und Abgaben einzutreiben, während die richterlichen Aufgaben vernachlässigt wurden. Um eine vom Vertrauen des Volkes getragene Rechtsprechung zu gewährleisten, waren Änderungen dringend geboten. Die zum 01.05.1832 beschlossene Öffentlichkeit des Zivilprozesses und eine in beschränktem Umfange zugelassene Mündlichkeit waren ein erster Schritt. Eine im Jahre 1845 in Angriff genommene Reform des Strafprozesses sah die Abtrennung der Rechtsprechung von den Bezirksämtern, die Mündlichkeit der Hauptverhandlung sowie die Zulassung der Öffentlichkeit vor. Auch wenn dieses Gesetzesvorhaben in Folge der Revolutionswirren des Jahres 1848 scheiterte, so ist doch festzustellen, dass in verschiedenen Bezirksämtern die Rechtsprechung einem zweiten Beamten übertragen und gleichzeitig auch auf eine räumliche Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung geachtet wurde.

Für Weinheim ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, dass das Großherzogliche Justizministerium in Karlsruhe am 25.05.1847 das Gebäude Rote Turmstraße 10 für 11.175 Gulden ersteigert hat. Offensichtlich wollte man damit den politischen Vorgaben folgen, um im Falle einer funktionellen Trennung von Justiz und Verwaltung die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung zu haben.

Die Missstände in der Rechtsprechung der Bezirksämter wurden jedoch immer offenkundiger, weil sie überwiegend in den Händen junger, unerfahrener Beamter lag. Eine Abhilfe war dringend geboten. Da jedoch der Wille für eine umfassende Justizreform fehlte, erfolgte lediglich eine - im Sinne der Gewaltenteilung aber bedeutsame - Änderung der erstinstanzlichen Gerichtsbarkeit. Durch Verordnung Großherzogs Friedrich I. vom 18.07.1857 wurde mit Wirkung zum 01.09.1857 die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung angeordnet und selbständigen Amtsgerichten übertragen.

Dies war der Beginn einer unabhängigen Rechtsprechung erster Instanz im Großherzogtum Baden und gleichzeitig der Geburtstag des Amtsgerichts Weinheim.

Die örtliche Zuständigkeit des in der Rote Turmstraße 10 untergebrachten Amtsgerichts Weinheim war deckungsgleich mit der des Bezirksamtes und umfasste das heutige Stadtgebiet Weinheim sowie die Gemeinden Heddesheim, Hemsbach, Großsachsen, Laudenbach und Leutershausen. Im Jahre 1857 wohnten im Gerichtsbezirk 14.600 Personen. Das Amtsgericht Weinheim war dem Hofgericht in Mannheim und in höherer Instanz dem Justizministerium unterstellt. Der erste Dienstvorstand war Amtsrichter Gerlach, dem ein Aktuar, ein Schreiber, ein Gerichtsdiener und ein Gehilfe der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Seite standen.

Die Diensträume im Hause Rote Turmstraße 10 genügten zunächst den Anforderungen, obwohl das Richterzimmer zugleich als Sitzungssaal in Anspruch genommen wurde. Die Situation verschlechterte sich jedoch mit der Justizreform des Jahres 1864 und der damit eingeführten uneingeschränkten Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Verfahren in Zivil- und Strafsachen sowie der Einführung der Schöffengerichte, denen die Aburteilung aller Strafsachen oblag. Die im Jahre 1868 erfolgte Anmietung des Rathaussaals zur Abhaltung der Schöffensitzungen brachte eine vorübergehende Entlastung. Mit der ständig wachsenden Einwohnerzahl im Amtsgerichtsbezirk Weinheim war zugleich aber eine entsprechende Zunahme der Gerichtsverfahren verbunden.

Als dann im Jahre 1881 der Gemeinderat der Stadt Weinheim den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigte, verschärfte sich die Raumnot. Das führte dazu, dass einem zugewiesenen Hilfsrichter nur die Registratur als Dienstzimmer zur Verfügung stand. Nach einem Bericht des Amtsrichters Dr. Stoll hielten sich an manchen Sitzungstagen bis zu 50 geladene Personen in den Gängen oder im Freien auf, um auf ihren Aufruf zu warten. Trotz dieser Missstände wurde vom Ministerium der Justiz am 12.01.1896 ein Neubau eines Amtsgerichts mit dem Hinweis auf weit dringlichere Bauvorhaben abgelehnt. Die räumliche Situation verbesserte sich mit der am 25.03.1896 erfolgten Anmietung des ersten Stockwerkes im Hause Rote Turmstraße 4. Dorthin wurde die Abteilung des Hilfsrichters ausgelagert. Die Schaffung weiterer Diensträume wurde darauf erneut zurückgestellt. Die angemieteten Räume erwiesen sich bald als ungeeignet. Es kam deswegen zu Beschwerden des Publikum und des Gemeinderates der Stadt Weinheim. Ein zur Behebung der Raumnot ausreichender Anbau in dem zum Amtsgericht gehörenden Garten im Anwesen Rote Turmstraße 10 scheiterte am Widerstand des Gemeinderates der Stadt Weinheim, der in einer von ihm geforderten Stellungnahme vom 29.01.1897 darauf hinwies, dass das Amtsgerichtsgebäude bereits zwei Anbauten erhalten habe, „welche dem Äußeren des Gebäudes keineswegs zur Zierde gereichen, käme auch noch ein Anbau hinzu, so müsste man mit Recht fragen, welcher Architekt könne der Regierung einen solchen Rat erteilen“.

Der Neubau eines Amtsgerichtsgebäudes war jedoch im Hinblick auf den Bevölkerungszuwachs nicht zu umgehen. Die Einwohnerzahl im Gerichtsbezirk hatte sich zu Ende des 19. Jahrhunderts um etwa 10.000 auf 24637 Personen vermehrt. Weinheim war eine aufstrebende Stadt mit zahlreichen Gewerbebetrieben und einer ständig wachsenden Industrie. Auf diese Situation verwies der Gemeinderat der Stadt Weinheim in seiner o.g. Stellungnahme, in der er weiter ausführte, dass „ein würdiges Amtsgerichtsgebäude nur durch einen vollkommenen Neubau erstellt werden könne. Wenn in kleineren Städten des Landes Prachtbauten für Amtsgerichte errichtet werden, so sind wir der Meinung, dass auch unsere Stadt, welche schon jetzt 10.000 Seelen zählt und jährlich eine Bevölkerungszunahme von 500 bis 600 Seelen aufzunehmen hat, ein Amtsgerichtsgebäude errichtet werden sollte, welches so viele Räume erhält, als der Bevölkerungsziffer der nächsten Jahre entsprechen“.

Tatsächlich hatte die Reform des Jahres 1864 zahlreiche Amtsgerichtsneubauten im Großherzogtum Baden zur Folge, weil die vorhandenen Räumlichkeiten zu ihrer Umsetzung nicht ausreichten und es insbesondere an geeigneten Schöffensälen fehlte. Der wachsenden Bevölkerungszahl im Amtsgerichtsbezirk Weinheim wurde zunächst nur personell mit der im Jahre 1898 erfolgten Einrichtung einer zweiten Amtsrichterstelle Rechnung getragen. Gleichzeitig war damit ein Umdenken hinsichtlich der baulichen Situation verbunden. Am 11.06.1898 erwarb der Großherzogliche Justizetat, vertreten durch Oberamtsrichter Grimm, von Bürgermeister Heinrich Ehret II von dessen im Gewann „im großen Sand“ gelegenen Weinberg eine Teilfl äche „im Maßgehalte von 23 ar, 28 qm für 17.955 Mark“.

Eine konkrete Entscheidung über einen Neubau lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

Den entscheidenden Anstoß gab offensichtlich eine am 01.08.1899 erfolgte Dienstprüfung durch das Großherzogliche Hofgericht Mannheim, anlässlich derer die schweren räumlichen Missstände bei der Unterbringung der beiden Richterabteilungen gerügt wurden. Im Hintergrund können auch die Interessen des Grafen von Berckheim nicht übersehen werden, der als unmittelbarer Nachbar des Anwesens Rote Turmstraße 10 im Falle einer Erweiterung des bestehenden Amtsgerichtsgebäudes Sichtbeeinträchtigungen befürchtete. Mit Erlass vom 05.10.1900 forderte hierauf das Justizministerium die Großherzogliche Bauinspektion Mannheim unter Vorgabe des Raumbedarfs und der Anzahl der Stockwerke auf, eine Skizze für einen Kaufvertrag vom 11.06.1898 Amtsgerichtsneubau „ auf justizärarischem Platz“ vorzulegen.

Besondere Aufmerksamkeit galt dabei dem für den ersten Stock vorgesehenen Schöffengerichtssaal. Um die Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Verhandlungen sicherzustellen, wurden eine ausreichende Raumgröße, ein gesonderter Zugang für die Zeugen und das Publikum sowie ein an den Schöffensaal unmittelbar „anstoßendes“ Beratungszimmer gefordert. Dadurch sollte zum einen eine Störung des Dienstbetriebes und zum anderen durch die unmittelbare Verbindung zwischen Sitzungssaal und Beratungszimmer eine Einfl ussnahme auf das Richterkollegium verhindert werden. Das erste Obergeschoss war ausschließlich für die Dienstzimmer und das zweite Obergeschoss als Wohnung des Dienstvorstandes vorgesehen.

Mit der konkreten Planung und Bauleitung wurde Baurat Schäfer von der Großherzoglichen Bauinspektion Mannheim beauftragt. In seinen Händen lag gleichzeitig der Bau des zur selben Zeit errichteten Amtsgerichts Mannheim.

Die Architektur des Gebäudes war von Zeitgeist der Jahrhundertwende bestimmt. Mit kraftvollen barocken Sandsteinarbeiten und der aus der Umgebung herausragenden Größe des Gebäudes sollte die Macht des Staates dokumentiert werden. Bestätigt wird dies durch die das Giebelfeld der Fassade schmückende Sandsteinarbeit mit dem Wappen des Großherzogtums Baden. Der Schöffengerichtssaal als Symbol der Öffentlichkeit der Verhandlungen erfuhr bei Gestaltung der Fassade durch drei seiner inneren Einteilung entsprechende, in Sandstein gearbeitete Rundbogenfenster eine besondere Hervorhebung. Nach Vorlage von drei Entwürfen entschied man sich für einen Neubau mit einer überbauten Fläche von 563 qm. Nachdem die fi nanziellen Mittel bewilligt worden waren, wurde am 08.09.1902 mit den Arbeiten begonnen.

Am Neubau waren folgende Firmen beteiligt:

Ludwig Metz, Mannheim, Erd- und Maurerarbeiten,

Marco Rosa, Mannheim, Beton-, Zement- und Assfaltarbeiten

Josef Jürgens, Mannheim, Bildhauerarbeiten,

C. Vetter, Mannheim, Steinhauerarbeiten in Granit,

Jakob Kern, Sulzfeld, Josef Lammer, Oberabtsteinach,

M. Sachsenheimer, Mühlbach, Sandsteinarbeiten,

Georg Wühler, Mannheim, Dachdeckerarbeiten,

Johann Schäfer, Rheinau, Blechnerarbeiten,

Anton Schönleber, Weinheim, Grobschmiedearbeiten,

A. Jochim, Weinheim, Walzeisenlieferung

Jakob Ehret, Heidelberg-Handschuhsheim, Verputz- und Stuckarbeiten,

Fritz Friedrich, Weinheim, Schreiner- und Glaserarbeiten,

Wolf & Heinz, Karlsruhe, Boden- und Wandbeläge.

Wilhelm Gail, Biebrich/Rhein, Parkettarbeiten,

Karl-Wilhelm Fuchs, Pforzheim, Rolladenlieferung,

Heinrich Grimm, Weinheim, Schlosserarbeiten,

A. Pfi sterer, Weinheim, Fertigung der Gitter der Einfriedigung,

Chr. Schulz, Weinheim und Fr. Pleinstein, Weinheim, Anstreicher- und Malerarbeiten,

List & Schlotterbeck, Mannheim, Tapezierarbeiten,

C.Werner, Mannheim, Wasser Zu- und Ableitung, Beleuchtungseinrichtung.

Ernst Pfeiffer, Heidelberg-Neuenheim, Klingeleinrichtung,

J. Breidenbach, Weinheim, Pfl asterarbeiten im Hof und Garten,

Gartenbauinstitut Weinheim, Gartengestaltung.

Die Bauarbeiten waren im August 1904 abgeschlossen.

Am 25.08.1904 wurden die Wohnräume des Dienstvorstandes und am 29.08.1904 die Dienstzimmer bezogen. In Anbetracht der Größe des Gebäudes, der damals vorhandenen Hilfsmittel und der zeitraubenden Steinhauerarbeiten muss die benötigte Bauzeit als eine besondere handwerkliche Leistung anerkannt werden. Dies auch deswegen, weil das Ministerium der Justiz in einem Schreiben vom 12.12.1908 bestätigte, dass die Bauleitung durch Baurat Schäfer „eine nicht immer sachgemäße und verzögerliche“ gewesen sei. So ist es nicht verwunderlich, dass die Abrechnung der Handwerkerleistungen nahezu vier Jahre in Anspruch nahm. Der damit beauftragte Baupraktikant verstand es mit immer neuen Vorwänden seine Vorgesetzten hinzuhalten.

Tatsächlich hatte er über die Bauarbeiten nur lückenhafte oder gar keine Aufzeichnungen gemacht. Erst als das Ministerium der Finanzen mit Schreiben vom 11.04.1908 eine letzte Frist von 14 Tagen setzte mit der Androhung, „man werde strafend gegen den Dienstvorstand einschreiten“, wurde die Abrechnung der Baukosten mit 164.454,80 Mark vorgelegt. Eine öffentliche Einweihung des Gebäudes fand nicht statt. Die Verwunderung darüber artikulierte der Chronist des Weinheimer Anzeigers in der Ausgabe vom 15.10.1904 mit den Worten „so etwas könne nur in Weinheim passieren. Der Kontrast zwischen dem alten, mehr als bescheidenen und geradezu armseligen Gebäude und dem neuen imponierenden Prachtbau sei so gewaltig und der Wechsel vom einen Haus in das andere so auffallend, dass man sich nicht erklären könne, warum die Sache so in aller Stille abgemacht wurde“. Die alleinige Nutzung des Gebäudes durch das Amtsgericht endete mit dem Jahre 1921. Wegen der damals in Weinheim herrschenden Wohnungsnot wurde das Notariat, das bisher in den Anwesen Rote Turmstraße 10 und 4 untergebracht war, in das Erdgeschoss des Amtsgerichtsgebäudes verlegt, um die dadurch frei werdenden Räume Wohnungssuchenden anbieten zu können. Bei dieser Gelegenheit wurde für die Diensträume des Notariats die bisherige Gasbeleuchtung durch eine elektrische ersetzt, die im Jahre 1924 auf das ganze Haus erweitert wurde.

Die räumliche Situation verschlechterte sich weiter im Jahre 1924 durch die Verlegung des Grundbuchamtes in das Amtsgerichtsgebäude. Um zusätzliche Diensträume zu schaffen, wurden von der Dienstwohnung drei Räume abgetrennt, die durch eine extra errichtete Treppe zu erreichen waren. Damit wollte man gleichzeitig einer Beschlagnahme überzähligen Wohnraumes entgehen. Denn der damalige Dienstvorstand verfügte über weitaus mehr Zimmer, als es die einschlägigen Verordnungen zuließen.

In den Jahren 1934 bis 1936 wurde im Amtsgericht sukzessive eine Telefonanlage eingerichtet, um dem damaligen Standard der Kommunikation zu entsprechen. Der 2. Weltkrieg hatte einschneidende Folgen. Die Richter Büchner und Dr. Huber wurden im September 1939 zur Wehrmacht eingezogen. Die Justizverwaltung bestellte darauf mit Verfügung vom 2.10.1939 den bereits seit 1.11.1937 sich im Ruhestand befi ndenden frühere Dienstvorstand Dr. Kampp zum Dienstverweser bis auf weiteres. In Folge seines angegriffenen Gesundheitszustandes war er jedoch mehrmals und über längere Zeit dienstunfähig, sodass er mit Wirkung vom 31.7.1944 von seinen richterlichen Aufgaben entbunden werden mußte. Da die personelle Situation auch bei anderen Gerichten sehr angespannt war, konnten nur kurzzeitig Vertreter zur Verfügung gestellt werden. Die Kriegsjahre waren daher von einem ständigen Richterwechsel begleitet. Nachdem auch unter Einsatz bereits pensionierter Richter sämtliche Personalreserven erschöpft waren, wurde am 1.2.1945 das Amtsgericht Mannheim mit der vorübergehenden Wahrnehmung der Dienstgeschäfte des Amtsgerichts Weinheim betraut.

Mit dem Zusammenbruch des 3. Reiches trat auch in Weinheim vorübergehend ein Stillstand der Rechtspfl ege ein. Das Amtsgerichtsgebäude wurde am 13.5.1945 von den amerikanischen Streitkräften besetzt. Lediglich die im Jahre 1944 aus drei Dachkammern geschaffene Notwohnung durfte durch Justizangehörige weiter benutzt werden. Eine erste Initiative zur Wiederaufnahme der Tätigkeit des Amtsgerichts Weinheim unternahm der Fabrikant Richard Freudenberg, der von der Militärverwaltung zum Bürgermeister der Stadt Weinheim bestellt worden war. Er nahm mit dem beim Amtsgericht Weinheim während des Krieges tätigen Amtsgerichtsrat Dr. Woll Verbindung auf und beauftragte ihn, das gesamte Personal des Amtsgerichtes auf seine nationalsozialistische Vergangenheit zu überprüfen. In seinem schriftlichen Bericht vom 25.4.1945 schlug Dr. Woll vor, die Mitarbeiter des Amtsgerichtes, bis auf eine Ausnahme, in ihrem bisherigen Aufgabenkreis zu belassen. Am 5.5.1945 lud dann Richard Freudenberg Amtsgerichtsrat Dr.Woll zu einem Gespräch in das Rathaus Weinheim ein. Dritter Teilnehmer war Amtsgerichtsrat Säger. Er war während des Krieges Richter beim Amtsgericht Mannheim und in Weinheim wohnhaft. Richard Freudenberg beauftragte ihn, den amerikanischen Militärdienststellen geeignete Personen zur Fortführung des Dienstbetriebes vorzuschlagen.

Nach Abschluss der Überprüfungen eröffnete der Präsident der Landgerichte Mannheim und Heidelberg mit Verfügung vom 5. Juli 1945 das Amtsgericht und das Notariat Weinheim.

Aufsichtsführender Richter war Amtsgerichtsrat Säger. Mit zwei Mitarbeitern und einem Gerichtsvollzieher nahm er den Dienstbetrieb in den von der Militärverwaltung zugewiesenen Räumen des Erdgeschosses im nördlichen Flügel des Amtsgerichtsgebäudes wieder auf. Die räumliche Beschränkung war am 9.7.1946 beendet, nachdem das amerikanische Militär und zuletzt eine zum Gefolge der Besatzungstruppen gehörende polnische Einheit das Amtsgerichtsgebäude unter Hinterlassung erheblicher Verwüstungen verlassen hatten.

Ein Großteil des Mobiliars fehlte, Stühle, Aktengestelle und Türen waren als Brennmaterial benutzt worden, Lampen und die dazu gehörenden Fassungen waren abmontiert, Akten wahllos durcheinander geworfen und zum Teil verfeuert worden. Damit sind nur einige der Vorfälle wiedergegeben, die Amtsgerichtsrat Säger in seinem umfassenden Zustandsbericht vom 15.7.1946 festgehalten hat.

Nach Behebung der schwersten Schäden und Zuweisung weiteren Personals konnte der Dienstbetrieb des Amtsgerichts, des Notariats und des Grundbuchamtes im gesamten Gebäude fortgeführt werden. Ab November 1946 tagte im Amtsgerichtsgebäude zudem die Spruchkammer, die zuvor im Rathaus Weinheim untergebracht war. Mit der Währungsreform und dem beginnenden wirtschaftlichen Aufschwung verbesserte sich auch die räumliche Situation im Amtsgerichtsgebäude. Zunächst wurde das gesamte Dachgeschoss zu vier Wohnungen ausgebaut, die überwiegend Justizangehörigen zur Verfügung gestellt wurden. Nunmehr waren auch die fi nanziellen Mittel für eine dringend notwendige Innenrenovierung des Hauses vorhanden. Diese Gelegenheit wurde genutzt, um im Jahre 1950 eine zentrale Warmwasserheizungsanlage im gesamten Hause zu installieren.

Nach dem Umzug des Notariats und des Grundbuchamtes in das gegenüberliegende Gebäude Ehretstrasse standen dem Amtsgericht ab dem Jahre 1960 alle Diensträume wieder zur Verfügung. Sie wurden dringend benötigt, weil infolge der zunehmenden Arbeitsbelastung im Jahre 1957 neben den beiden bestehenden Richterabteilungen eine dritte und im Jahre 1968 eine vierte eingerichtet werden mussten. In den Jahren 1972 und 1973 wurde befürchtet, das Amtsgericht Weinheim sei in seiner Existenz gefährdet. Die überkommene Ordnung der Gerichtsbezirke sollte den gewandelten Verhältnissen angepasst werden. Das dazu erstattete Gutachten der Reschke-Kommission sah den Rechtsschutz für den Bürger nur dann gewährleistet, wenn die Amtsgerichte arbeitsteilig aufgebaut und mit spezialisierten Richtern besetzt seien. Daraus wurde eine Mindestbesetzung der Amtsgerichte mit vier Richtern abgeleitet. Die Befürchtungen waren jedoch unbegründet. Ein Gesetzentwurf sah zunächst vor, dass die Gemeinden Edingen, Ilvesheim, Ladenburg, Neckarhausen und Schriesheim aus dem Amtsgerichtsbezirk Mannheim herausgelöst und dem Amtsgericht Weinheim zugeordnet werden sollen. Die Gemeinde Ladenburg akzeptierte diese Lösung, während die übrigen Gemeinden unter Hinweis auf die vorhandene Verkehrssituation Weinheim als Gerichtsort ablehnten. Durch das Gesetz zur Neuordnung der Amtsgerichtsbezirke vom 20. Dezember 1973 wurden die Gemeinden Ladenburg und Schriesheim dem Amtsgerichtsbezirk Weinheim zugeschlagen. Damit wuchs die Zahl der Bewohner innerhalb des neugebildeten örtlichen Zuständigkeitsbereiches auf 96.000 Personen. Dies wiederum bedingte eine Vermehrung des Personals auf allen Ebenen und die Bereitstellung weiterer Diensträume. Da die aus 5 Zimmern bestehende Dienstwohnung im 2. Obergeschoss zum 31.12.1973 geräumt worden war, konnte dort der notwendige Raumbedarf geschaffen werden. Mit Errichtung der Familiengerichte am 1.7.1977 wuchs dem Amtsgericht Weinheim eine weitere Aufgabe zu. Das damit verbundene Raumproblem wurde dadurch gelöst, dass eine Zivilabteilung vorübergehend in das heutige Gebäude des Notariats ausgelagert wurde, bis durch Freiwerden einer Dienstwohnung im Dachgeschoss geeignete Räume zur Verfügung standen.

Die letzte Innenrenovierung des Hauses lag über zwei Jahrzehnte zurück und hatte sich auf bloße Maler und Tapezierarbeiten beschränkt. Die gesamte Installation des Hauses war total veraltet, die Diensträume abgewohnt, die Toilettenanlagen nicht mehr zeitgemäß. Die bevorstehende Einführung der EDV beim Amtsgericht Weinheim und die damit verbundenen Arbeiten boten daher die Chance einer umfassenden Renovierung und Vornahme der notwendigen baulichen Veränderungen. Nach langen Verhandlungen mit den Baubehörden wurde der Wunsch nach einer Totalsanierung des Hauses akzeptiert. Die dabei zu erwartenden Belästigungen durch Lärm und Staub machten eine Auslagerung des Dienstbetriebes notwendig. In dem leerstehenden Bürogebäude der Firma Freudenberg im Werk „Müll“ konnten geeignete Räume und in der genannten Firma eine großzügige Vermieterin gefunden werden. Am 30.9. und am 1.10.1995 erfolgte der Umzug. Bereits am 2.10.1995 wurde der Dienstbetrieb in dem neuen Zuhause aufgenommen.

Den im Amtsgerichtsgebäude verbliebenen Eheleuten Pressler konnte anderswo eine geeignete Wohnung vermittelt werden. Sie zogen Ende des Jahres 1995 aus. Damit war auch die letzte Dienstwohnung geräumt. Der Beginn der Bauarbeiten verzögerte sich bis Anfang 1996. Gegen Ende des Jahres zeigten sich deutliche Fortschritte, sodass mit einem Bauende bis gegen April 1997 zu rechnen war. Am 25. und 26.4.1997 wurde das angestammte Haus wieder bezogen. Auch wenn nicht alle Wünsche der Nutzer erfüllt werden konnten, so ist doch festzustellen, dass die Renovierung verbunden mit einer Erneuerung der gesamten Installation als gelungen anzusehen ist. Für die gesamte Baumaßnahme mussten 2,8 Mill. DM aufgewendet werden. Zum Bezirk des Amtsgerichts Weinheim gehören zur Zeit die Städte Weinheim, Hemsbach, Ladenburg und Schriesheim sowie die Gemeinden Heddesheim, Hirschberg und Laudenbach mit insgesamt ca.108.000 Einwohnern. Der auch beim Amtsgericht Weinheim ständig steigende Arbeitsanfall wird von gegenwärtig 50 Beschäftigten, darunter 9 Richtern, bewältigt. Da eine offizielle Einweihung des Amtsgerichtsgebäudes nicht erfolgte, besteht ein besonderer Grund, sein 100jähriges Bestehen zu feiern in der Hoffnung, dass es von Bausünden verschont bleibt und von den Baubehörden die Aufmerksamkeit erfährt, die es als stadtbildprägendes und unter Denkmalschutz stehendes Bauwerk verdient.

Dem Gericht ist zu wünschen, dass seine Unabhängigkeit gewahrt bleibt und es den steigenden Anforderungen in vertrauensvollem Zusammenwirken mit der Anwaltschaft gerecht wird.

 

Das Amtsgericht Weinheim wurde seit seiner Errichtung im Jahre 1857 geleitet von den Herren:

Gerlach 1857- 1865

Müller 1865- 1871

Dietz 1871- 1877

Jäckle 1877- 1882

v. Bodmann 1882- 1891

Dr.Stoll 1891- 1897

Grimm 1897- 1910

Dr. Kampp 1910 - 31.10.1937

Büchner 01.01.1938 - 30.09.1939

Dr. Kampp 02.10.1939 - 31.07.1944

Säger 05.07 1945 - 31.12.1948

Dr. Huber 01.03.1949 - 01.10.1950

Dr. Mohr 01.11.1950 - 30.09.1961

Fischer 01.11.1961 - 31.05.1977

Dr. Lempp 01.06.1977 - 31.08.1990

Dr. Maier 01.09.1990 - 31.10.1993

Herbig 01.11.1993 - 30.04.2000

Dr. Münchbach seit 01.10.2000

Fußleiste