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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen sowie in Nachlass-, Vormundschafts - und Betreuungssachen.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Für Angelegenheiten in Grundbuch-, Handelsregister-, Insolvenz-, Genossenschaftsregister-, Vereinsregister-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen ist das Amtsgericht Mannheim , Schloss, Westflügel, 68149 Mannheim zuständig.
Mahnsachen werden in Baden-Württemberg ausschließlich vom Amtsgericht Stuttgart -Mahnabteilung-, Postfach 10 60 07, 70049 Stuttgart als zentralem Mahngericht im automatisierten Verfahren bearbeitet.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren / Sonstige".