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Geschäftsverteilungsplan

Die Verteilung der Geschäfte, das heißt der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen Richter beim Amtsgericht wird jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: §21e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz, §16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.

Deshalb beschliesst das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, mit welchen Richtern und Arbeitskraftanteilen die Abteilungen personell besetzt sind und für welche Fälle die Richter zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.

Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Weinheim

Die Organisation des Amtsgerichts sowie die Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan.

Wegen des Umfanges kann der Geschäftsverteilungsplan hier nicht angezeigt werden, sondern lediglich als pdf-Datei zum Download bereitgestellt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Veränderungen im Geschäftsverteilungsplan während des laufenden Kalenderjahres nicht eingearbeitet werden.

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