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Schulklassen

Hauptverhandlungen in Strafsachen sowie mündliche Verhandlungen in Zivilsachen sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten insbesondere in Straf- und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche (14-18 Jahre alte Personen) und in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat. Im Einzelfall kann das Gericht trotz des Ausschlusses der Öffentlichkeit durch gesondert zu treffende Entscheidung einzelne Personen oder einen Personenkreis (zum Beispiel zu Ausbildungszwecken) zulassen.

Aufgrund der aktuellen Pandemie, bitten wir von besuchen mit Schulklassen Abstand zu nehmen. Aufgrund der geltenden Maßnahmen, ist es uns nicht möglich Schulklassen in die Sitzungssäle aufzunehmen.

 

Hauptverhandlungen in Strafsachen

 

Die Sitzungssäle des Amtsgerichts mit ihrer unterschiedlichen Größe können nur eine beschränkte Anzahl von Personen aufnehmen. Da häufig mehrere Schulklassen am gleichen Tag eine Hauptverhandlung in Strafsachen besuchen möchten, ist es dringend zu empfehlen, rechtzeitig vor dem beabsichtigten Besuch des Amtsgerichts Weinheim mit diesem telefonisch Kontakt aufzunehmen. Hierbei kann abgeklärt werden, ob an einem bestimmten Tag geeignete Hauptverhandlungen angesetzt sind. Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin des Gerichts wird sich sodann notieren, wieviele Besucher sich angemeldet haben und im Einzelfall ein Gespräch mit dem Richter der die Hauptverhandlung leitet, vermitteln.

Da Hauptverhandlungen längerfristig anberaumt sind, kann es immer wieder -z.B. wegen Verhinderung von Verfahrensbeteiligten- zu Terminsverlegungen kommen. Es ist daher angezeigt, etwa 2-3 Tage vor dem Verhandlungstermin noch einmal mit dem Gericht telefonisch Kontakt aufzunehmen, ob die Hauptverhandlung stattfindet.

Am Hauptverhandlungstag sollten die Schülerinnen und Schüler ca. 15 Minuten vor Sitzungsbeginn im Sitzungssaal anwesend sein. Begleitpersonen der Schulklassen werden gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor Sitzungsbeginn im Saal eintreffen und nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten unbedingt erforderlichen Gegenstände mitbringen.

 

Mündliche Verhandlungen in Zivilsachen

 

Mündliche Verhandlungen in Zivilsachen sind für Schulklassen erfahrungsgemäß von geringerem Interesse. Sollte im Einzelfall gleichwohl eine mündliche Verhandlung besucht werden,  empfiehlt es sich auch hier mit dem Gericht rechtzeitig vor dem ins Auge gefassten Termin Kontakt aufzunehmen.

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