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Zeugen und Sachverständige

 

Zeugen und Sachverständige können bei allen Verfahrensarten, die vor dem Amtsgericht zulässig sind, als Beweismittel zur Überzeugungsbildung der Person, die über einen Sachverhalt entscheiden muss, herangezogen werden.

Eine Barauszahlung der Entschädigung ist generell nicht möglich.

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