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Registergericht

Aktueller Hinweis:

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft – damit einher geht die Führung des neuen Gesellschaftsregisters. Die Zuständigkeit für die Führung des Gesellschaftsregisters liegt in Baden-Württemberg bei den vier zentralen Registergerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm. Das Register wird elektronisch geführt und steht ab dem genannten Zeitpunkt zur Verfügung.

Bei den Amtsgerichten werden damit die folgenden öffentlichen Register geführt:

  • Handelsregister A
  • Handelsregister B 
  • Gesellschaftsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Vereinsregister

Weitere öffentliche Register

Weitere öffentliche Register, die jedoch nur bei speziellen Amtsgerichten geführt werden, sind:

  • Luftfahrtregister (für ganz Deutschland: Amtsgericht Braunschweig) 
  • Seeschiffsregister (in Baden-Württemberg: Amtsgericht Mannheim)
  • Binnenschiffsregister (in Baden-Württemberg: Amtsgerichte Konstanz, Mannheim und Heilbronn)
  • Schiffsbauregister (in Baden-Württemberg: Amtsgerichte Konstanz, Mannheim und Heilbronn)

Auf einen Blick: Kurzinformationen zum elektronisches Handels- und Vereinsregister

Die Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sind inzwischen digitalisiert. Sie werden zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geführt.

Die Registerdaten aus dem Registerblatt und bei Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen auch diejenigen aus dem elektronischen Sonderband sind über das Internet abrufbar.

Nähere Informationen über die elektronischen Register und die Web-Auskunft erhalten Sie im Justizportal Baden-Württemberg auf der Seite

Elektronisches Handelsregister.

Das für Sie zuständige Registergericht finden Sie

hier.

 

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Hinweis

Beim Amtsgericht Weinheim wird nur das Güterrechtsregister geführt.

Für weitere registerrechtliche Nachfragen und Formulare, wenden Sie sich daher bitte an das Amtsgericht Mannheim - Registergericht: https://amtsgericht-mannheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Das+Amtsgericht/Registergericht 

Die übrigen Registerangelegenheiten werden beim Amtsgericht Mannheim bearbeitet.

Das für die Auflösung/Liquidation betreffend der Vereine gem. § 50 a BGB beim Amtsgericht Weinheim bestimmte Veröffentlichungsblatt sind die "Weinheimer Nachrichten".

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