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Jugendgerichtshilfe

In Jugendgerichtsverfahren (Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende; weitere Informationen siehe auch Kasten rechts) wird die Jugendgerichtshilfe hinzugezogen. Das Jugendamt hat als Fachbehörde über seine Fachkräfte in der Jugendgerichtshilfe in den Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken oder diese Aufgaben an freie Träger zu delegieren.

Die Jugendgerichtshilfe hat u.a. die Aufgabe, die Persönlichkeit, die Entwicklung und die Umwelt des Beschuldigten zu erforschen und sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind, zu äußern. Ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe nimmt auch an der Hauptverhandlung teil.

 

 

Hinweis

Für alle Städte und Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks ist das Landratsamt -Kreisjugendamt- Rhein-Neckar-Kreis, Eppelheimer Straße 15, 69115 Heidelberg,
Telefon: 06221-522-2187, Telefax: 06221-522-9-2187
mit der Außenstelle in Weinheim, Röntgenstraße 2, Telefon: 06201-9483-6100, Telefax: 06201-9483-6109, zuständig.

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